Mitgliedschaft
Über die schriftlichen Aufnahmeanträge aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und aus anderen Ländern entscheidet der Vorstand. Mitglieder der INTHEGA können lt. § 4 der Satzung sein:
a) natürliche Personen,
b) juristische Personen, zum Beispiel Gemeinden und Städte (Kulturämter, Kulturbüros, Fachbereiche), Unternehmen der Heilbäder,
c) Personengemeinschaften (Theater, Stadthallen, Kulturvereine) die überwiegend mit der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung kultureller Veranstaltungen, insbesondere von Theater- und Konzertgastspielen, befasst sind.
Die Beitragsstaffelung der Mitglieder und ihrer Spielstätten richtet sich nach der Einwohnerzahl des Ortes. Ab 2009 gelten folgende Jahresbeiträge:
| bis | 15.000 | Einwohner | 150,00 € |
| bis | 25.000 | Einwohner | 220,00 € |
| bis | 50.000 | Einwohner | 325,00 € |
| bis | 75.000 | Einwohner | 475,00 € |
| über | 75.000 | Einwohner | 640,00 € |
Persönliche Mitglieder zahlen, auf die Dauer von 24 Monaten begrenzt, 75,- € Jahresbeitrag. Danach kommen auch für persönliche Mitglieder die Beitragssätze nach der Größe ihres Tätigkeitsortes zur Anwendung.
In Sonderfällen entscheidet der Vorstand über die Beitragshöhe. Auskünfte erteilt der Schatzmeister.
Interesse an einer Mitgliedschaft
Wir interessieren uns für eine Mitgliedschaft und bitten um Zusendung eines
Anmeldeformulars.

