Leistung

Was bietet die INTHEGA?

Die Frühjahrstagung (April/Mai) widmet sich als Schwerpunkt neuen kulturpolitischen Entwicklungen und im Einzelnen aktuellen Fragen aus den Bereichen Verwaltung-Verträge-Verordnungen. Ein Theatermarkt stellt die Musiktheater- und Tanzprogramme der nächsten Spielzeit vor. Während der Frühjahrstagung findet eine Mitgliederversammlung statt. Sie wählt alle drei Jahre einen geschäftsführenden Vorstand.

Die Herbsttagung (Oktober) widmet sich einem kulturpolitischen Schwerpunktthema (öffentlich) und in Arbeitskreisen (nur für Mitglieder) der Analyse der Programmangebote für die nächste Saison. Diese werden auf einem Theatermarkt und im Kultur-Journal (siehe dort) vorgestellt. Gespräche mit Intendanten und Direktoren der Theater und Gastspieldirektionen ergänzen den wichtigen Erfahrungsaustausch unter Kollegen.

Die Landes-/Ländergruppen wurden 1989 ins Leben gerufen, um regionalen Ereignissen und Interessen zu dienen. Sie sind zugleich Foren, um in kleineren Arbeitsgemeinschaften als während der Halbjahrestagungen möglich Sachthemen zu behandeln. Die Arbeit der Landes-/Ländergruppen ist eng in die des Vereins eingebunden. Die Vorsitzenden der Landes-/Ländergruppen sind laut Satzung die Mitglieder des erweiterten Vorstands der INTHEGA.

Die Seminare bieten seit 1988 die Möglichkeit, Sachwissen zu aktualisieren. Sie werden auf Bundesebene zwischenzeitlich oder von den Landesgruppen im Rahmen ihrer Jahrestagungen veranstaltet.

Informationen über die INTHEGA-Publikationen

Ein Gastspielvertrag für Schauspielaufführungen ist zwischen der INTHEGA und der Interessengemeinschaft der deutschsprachigen Tourneetheater (I.G.) für deren Mitglieder vereinbart.

Ein Konzertvertrag für die Zusammenarbeit mit Orchestern, Ensembles und Einzelkünstlern ist zwischen der INTHEGA und dem Verband der Deutschen Konzertdirektionen vereinbart.

Ein Vertragsmuster für Kleinkunstveranstaltungen (einschließlich Vorcheckliste) wurde von der INTHEGA für ihre Mitglieder entwickelt.

Ein Gesamtvertrag mit der GEMA regelt für die INTHEGA-Mitglieder 20% Ermäßigung auf alle GEMA-Sätze, so weit sie diese Vergünstigung nicht bereits durch parallele Vereinbarungen anderer Verbände, in denen sie Mitglied sind, nutzen können.

Die INTHEGA-Preise zeichnen nach Ablauf einer Spielzeit als Abstimmungsergebnis der Mitglieder in Form einer begründenden Urkunde drei Produktionen des Schauspiels sowie je eine der Bereiche Musiktheater und Musik-Theater-Crossover von Tourneetheatern aus, die sich auf der Grundlage des risikofreudigen Einsatzes eines Privattheaters durch Einzel- und Gesamtleistungen in besonderer Weise künstlerisch hervorgehoben haben. Der INTHEGA-Vorstand kann für besondere Einzelleistungen einen Sonderpreis vergeben.
Die Beschränkung auf Tourneetheater ergibt sich aus der Tatsache, dass die übrigen gastierenden Theater nicht auf Bundesebene in Erscheinung treten oder bereits an anderen Wettbewerben teilnehmen.
Die INTHEGA-Preise werden in der auf eine Spielzeit folgenden Herbsttagung öffentlich genannt und übergeben.

Die Geschäftsstelle ist die Anlaufstelle für alle Mitglieder. Sie organisiert auch die Halbjahrestagungen.
Ihr stehen das Büro des Schatzmeisters, der Berater der INTHEGA sowie ein anerkanntes Büro für Steuerfragen zur Seite.