Künstlersozialabgabe

26. Mai 2010

„Gemäß der zwischen der IG Tourneetheater, der INTHEGA, dem Deutschen Bühnenverein und dem Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage getroffenen Vereinbarung beteiligt sich der Veranstalter an der Künstlersozialabgabe für den Urheber mit einem Ausgleichsbetrag in der zum Zeitpunkt der Abrechnung jeweils aktuellen Höhe. Diese beträgt bei Vertragsabschluss 0,78 % (20 % auf 3.9 % Künstlersozialabgabe.)”

Hinweise zur Künstlersozialabgabe