GEMA mit Sondertarif zur Fußball-Weltmeisterschaft
26. Mai 2010Die Musikwoche teilt heute mit: GEMA mit Sondertarif zur Fußball-Weltmeisterschaft (21.05.2010)
Berlin - Wird Musik im Rahmen eines Public Viewings wiedergegeben, benötigt der Veranstalter eine Lizenz der GEMA. Zur Fußball-WM bietet die Verwertungsgesellschaft Gaststätten, Einzelhändlern und anderen Interessenten einen Sondertarif an. Auch die Beiträge von Journalisten und Sportreporten unterliegen dem Urheberrechtsschutz, dessen Wahrnehmung die VG Wort auf die GEMA übertragen hat. Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) hat der GEMA ebenfalls ein Inkassomandat erteilt. So können Veranstalter einer öffentlichen Übertragung zur WM alle Rechte aus einer Hand erlangen. Das Paket gibt es während des Sportereignisses zu einem ermäßigten Preis.
Die GEMA unterscheided dabei allerdings zwei Formen der Übertragung: In die Kategorie Public Viewing ohne Veranstaltungscharakter fallen Gaststätten oder Biergärten eines Lokals, die extra für die Zeit der WM einen Fernseher, Leinwände und ähnliches aufstellen. Vom 11. Juni bis 11. Juli werden je Fernsehgerät 25,01 Euro fällig. Großbildschirme (ab 106 cm Bildschirmdiagonale) werden nach Raumgröße abgerechnet.
Für Public Viewing mit Veranstaltungscharakter bietet die GEMA keine Ermäßigung. Darunter fallen Veranstaltungen, die explizit beworben werden, für die eine Form von Entgelt verlangt wird und die mit zusätzlichen Angeboten, wie Getränke- und Imbissständen oder einem Showcase aufwarten.

