Künstlersozialabgabepflicht einer städtischen Kulturbehörde
25. September 2009In einigen Tageszeitungen wurden in der letzten Zeit Artikel veröffentlicht, in denen die Aussage getroffen wurde, dass Kommunen keine KSK mehr bezahlen müssen. Diese Aussage ist so leider vollkommen falsch. 
Es handelt sich um eine Fehlinterpretation des Urteils des Sozialgerichts Hamburg vom 24.06.09 zur Abgabepflicht einer städtischen Kulturbehörde, die lediglich Kulturförderung betreibt, aber nicht selber Veranstalter ist. Es betrifft die INTHEGA-Mitglieder als Veranstalter nicht.
Diese und weitere wichtige Informationen zur Rechtssprechung in der Veranstaltungsbranche können Sie im soeben erschienen Kultur-Journal 3/09 im Artikel von RA Ulrich Poser nachlesen (S. 18).

