Bundesrat stimmt der Neuvergabe der Funkfrequenzen nicht zu - Entscheidung vertagt

18. Mai 2009

Die von der Bundesregierung vorgelegte neue Frequenzbereichszuweisungsplanungsverordnung, mit der Frequenzen, die zurzeit für Mikroportanlagen genutzt werden, teilweise der Handyindustrie zugewiesen werden sollten, lag Ende vergangener Woche zur Abstimmung im Deutschen Bundesrat vor.

Der Bundesrat hat der Frequenzbereichszuweisungsplanungsverordnung nicht zugestimmt. Die Verordnung werde aber voraussichtlich Mitte Juni, während der nächsten Sitzung, besprochen, wie die dpa unter Berufung auf Berliner Bundesratskreise mitteilte. Damit soll den Bedenken des Kulturausschusses Rechnung getragen werden, der verlangt, dass “vor der tatsächlichen Frequenzvergabe und Nutzung der digitalen Dividende (…) für die Störproblematiken für drahtlose Produktionsmittel und sowohl für leitungsgebundene als auch für nicht leitungsgebundene Rundfunkübertragung eine befriedigende Lösung aufzuzeigen” ist. Dies ist für alle Betriebe, die mit Mikroportanlagen arbeiten (natürlich auch die Gastspielhäuser), zunächst ein erfreulicher Teilerfolg.


Wir danken allen Mitgliedern, die unseren Musterbrief zum Anlass genommen haben, sich ihrerseits an ihre Landesregierung zu wenden.